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Vorratsgesellschaft Schweiz |
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Vorratsgesellschaften sind Firmen, welche bereits gegründet wurden, jedoch bisher noch keine aktive Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Dies ist ebenfalls der Hauptunterschied zur Mantelgesellschaft. Eine Vorratsgesellschaft kann wenige Tage alt sein, jedoch auch mehrere Jahre.
Vorratsgesellschaften sind bereits gegründet und im Handelsregister eingetragen. Sie verfügen bereits über eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Eine Vorratsgesellschaft können Sie innert 24 Stunden übernehmen und sind sofort handlungsfähig.
Nach Übernahme einer Vorratsgesellschaft können Sie den Firmennamen, den Zweck und, falls gewünscht, den Sitz ändern. Sie können natürlich auch alles so belassen, wie die Firma gegründet resp. eingetragen wurde. Wir verwenden einen Firmenzweck, der es Ihnen erlaubt, verschiedensten Tätigkeiten nachzugehen. Nach Übernahme können Sie sofort rechtswirksam Verträge abschliessen. Eine Haftung des Verwaltungsrats (Vorstand) ist ausgeschlossen. Ihnen steht sofort ein Bankkonto zur Verfügung, womit Sie sämtliche Transaktionen tätigen können.
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