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Die föderalistische Struktur der Schweiz findet auch im Steuerrecht ihren Ausdruck. Die Steuerhoheit steht Bund, Kantonen und Gemeinden zu, wobei die kantonalen Unterschiede in den Steuersätzen teilweise markant sind. 
Steuerrechtlich relevant ist nicht die Einteilung der Unternehmung in Personen- und Kapitalgesellschaften, sondern ob es sich um eine Betriebs-, Holding- oder Verwaltungsgesellschaft handelt. Im Hinblick auf die unübersichtliche Steuerrechtslage empfiehlt sich jedenfalls die Beiziehung eines Steuerexperten. Wir bieten Ihnen diese Möglichkeit im Rahmen der Gründungsberatung an. Begriffsabgrenzung Eine Betriebsgesellschaft (Betriebskapitalgesellschaft) ist ein Unternehmen, das sich hauptsächlich Fabrikations-, Handels- oder Dienstleistungsaufgaben widmet. Eine Holdinggesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit dem hauptsächlichen Zweck der dauernden Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Abzugrenzen von der Holdinggesellschaft ist der zur Vermeidung einer Vielfachbesteuerung in den einzelnen Steuergesetzen vorgesehene Beteiligungsabzug für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Eine Verwaltungsgesellschaft übt ihre Geschäftstätigkeit vorwiegend im Ausland aus. Sie hat entweder den Zweck, Interessen aus dem Ausland organisatorisch zusammenzufassen (Finanzierungsfunktion, Verwertung von immateriellen Rechten, Marketingberatung usw.) oder entfaltet ihre Tätigkeit vorwiegend im Ausland (Einkauf, Verkauf von Waren im Ausland/ins Ausland).
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